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Energetische Bewertung von Gebäuden mit Kennzahlen

Einzahl oder Mehrzahl?

Die energetische Bewertung von Gebäuden stellt meist nur auf den nicht erneuerbaren Anteil des Primärenergiebedarfs ab. Dieser Wert steht auch in Deutschland als Synonym für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, da Bau- und Anlagentechnik sowie der Energieträger in dieser einen Kennzahl zusammengefasst werden. Die Kennwerte für den baulichen Wärmeschutz, also der Transmissionswärmeverlust für Wohngebäude beziehungsweise der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient für Nichtwohngebäude, die im Zusammenhang mit dem Energiesparrecht oder Förderrichtlinien eine Rolle spielen, sind für die Bewertung häufig nebensächlich. Am Beispiel eines Einfamilienhauses sollen weitere Beurteilungsgrößen diskutiert und damit die Unschärfe, die in einer rein primärenergetisch orientierten Betrachtung liegt, aufgezeigt werden. Das fiktive Einfamilienhaus (Abb. 1 ), für das eine energetische Bewertung durchgeführt wurde, ist nicht unterkellert und entspricht in bautechnischer Hinsicht (U-Werte, Wärmebrückenzuschlag und Luftdichtheit) der Referenzausstattung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Für das Rechenbeispiel wird das Gebäude mit drei unterschiedlichen anlagentechnischen Systemen ausgestattet (Abb. 2 ). Für diese Varianten wurde der Einfluss auf folgende Kennwerte, deren Berechnung nach den Regeln der DIN V 18599 erfolgte, untersucht: Nutzenergiebedarf, Erzeugernutzwärmeabgabe, regenerativer Energieertrag, Endenergiebedarf (Wärme), nicht erneuerbarer Anteil des Primärenergiebedarfs, gesamter Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen. Die anlage ...

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