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BERLIN

Novelle der 1. BImSchV in Kraft getreten

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die seit 1988 geltenden und mittlerweile völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab. Für Altanlagen gelten lange Übergangsfristen.

Eine Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen. Mit §15 Abs. (3) werden die bisher jährlichen Intervalle der regelmäßigen Überwachungen (Abgasverlust und Russzahl) deutlich verlängert: Bei Anlagen, die jünger sind als 12 Jahre alle drei Jahre, bei älteren Anlagen alle zwei Jahre. Bei Anlagen mit selbstkalibrierender Regelung des Verbrennungsprozesses ist eine Überwachung nur alle fünf Jahre erforderlich. GLR

Leseversion der 1, BImSchV im Bürgerzugang des Bundesgesetzblatts

Weitere Informationen zur 1. BImSchV bietet ein UBA-Hintergrundpapier

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