Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin.
Die Länder haben Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die 1. BImSchV mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Dieser sieht vor, dass Schornsteine bei der Errichtung neuer Anlagen zur Holzfeuerung firstnah sind und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.
Seit dem 22. März 2010 gelten für Holzheizungen, Kaminöfen und Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Umweltauflagen. Öl- und Gasheizer sparen hingegen Betriebskosten.
Die “Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen — 1. BImSchV)“ vom 26. Januar 2010 ist am 1. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft.
Am 3. Dezember ist die 1. BImSchV im Bundestag verabschiedet worden. Die Verordnung soll den Ausstoß von Feinstaub verringern und tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Der Bundesrat hat Mitte Oktober der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit einigen – überwiegend klarstellenden – Maßgaben zugestimmt. Vor dem Inkrafttreten muss die geänderte Verordnung nun erneut vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden...
Der Bundesrat hat der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImschV) mit Maßgaben zugestimmt. Nun muss die Verordnung erneut vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
Am 16. Oktober 2009 berät der Bundesrat über die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen).
Mit dem Bundesindustriebverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) fordern die wichtigsten Wirtschaftsverbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung auf, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren.
Die moderne Holzenergie- und Pelletbranche hofft, dass durch die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Stärkung der Bürgerrechte bei der Luftreinhaltung, nun auch die Blockade bei der Novellierung der Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gelöst wird.