„Die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz muss als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten. Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. […] In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. […] Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen werden.“
Bundesregierung hat noch nichts vorgelegt
Bisher hat die Bundesregierung nichts Konkretes für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorgelegt, obwohl Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ende Januar 2014 sogar ein vorgezogenes, ressortübergreifendes Sofortprogramm für den Klimaschutz angekündigt hatte. Ihre Begründung im Bundestag: „Nach allen Daten, die uns vorliegen, werden wir mit den bisher beschlossenen Maßnahmen unser nationales Ziel bis 2020 nicht erreichen können. Mit den Maßnahmen, die schon auf dem Weg sind, erreichen wir allenfalls ein Minderungsziel von 33 %, aber nicht von 40 % [weniger Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990].“
„Energieeffizienz – für Konjunktur und Natur!“
Nun hat am 16. April 2014 der Klimakreis der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Positionspapier „Energieeffizienz – für Konjunktur und Natur!“ seine Vorstellungen für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorgestellt. Für Gebäude-Energieberater sind insbesondere vier Punkte relevant:
- „In einem Energieeffizienzgesetz werden nationale Ziele verbindlich festgeschrieben und bestehende Gesetze sowie Verordnungen zur Energie- und Wärmeeffizienz wie das Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammen geführt und gebündelt.“ Ein ähnlicher Passus findet sich Koalitionsvertrag und ist durch eine Maßgabe des Bundesrats in der EnEV 2014 als Auftrag für die Bundesregierung hinterlegt worden.
- „KfW-Fördermittel für energetische Gebäudesanierungen werden weiter aufgestockt und verstetigt. Die Beantragung wird deutlich vereinfacht.“ Diese Forderung ist nicht neu, sondern steht fast wortgleich im Koalitionsvertrag. Trotzdem scheint eine Erinnerung angebracht, denn getan hat sich diesbezüglich bisher nichts.
- „In Ergänzung zur bestehenden KfW-Förderung muss endlich die steuerliche Förderung energetischer Sanierung kommen.“ Der Klimakreis verweist darauf, dass laut Studien jeder Euro an Förderung das Sechsfache an Investitionen auslöst. Ein vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossenes Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden war im Vermittlungsausschuss am Widerstand der Länder gescheitert. Obwohl das lange Gezerre den Sanierungsmarkt nachhaltig gelähmt hat, lautet die Position der Unionsabgeordneten: „Das muss jetzt wieder auf die Tagesordnung.“
- „Mieter, Eigentümer und Bauherren müssen in die Energieberatung vertrauen können. Eine eigenständige Qualifizierung als „Energieberater" – etwa durch eine regelmäßige verpflichtende Teilnahme an den von den Berufsständen angebotenen Weiterbildungen – sichert Qualität.“ In welchem Umfang der Klimakreis das Dilemma der nichtgeschützten Bezeichnung „Energieberater“ durchbrechen will, lässt das Positionspapier jedoch offen.
In einem weiteren Punkt wirbt der Klimakreis für einen Mietspiegel, der Energieeffizienz als einen zentralen Baustein integriert. Dies bringe Vorteile für Vermieter und Mieter, weil nachvollziehbar belegt werden könne, dass mit Investitionen in die Gebäudeeffizienz die Nebenkosten für Mieter gesenkt werden. GLR
Link zu dem Positionspapier vom Klimakreis der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag