In dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/6885) ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 %reduzieren müssen.
Dabei stehe den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen, beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen könnten miteinander kombiniert werden. GLR