Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) aufgefordert, eine „Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude herbeizuführen“. Hierfür biete sich insbesondere eine Zusammenführung der Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) an. Da dabei auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) betroffen ist, dürfte die für das Jahr 2012 aus anderen Gründen angekündigte Novellierung der EnEV der geeignete Ansatzpunkt sein, so der Bundesrat.
„Regelungen sind nicht mehr überschaubar“
Die Länderkammer begründet die Forderung damit, dass der Gesetzentwurf zum EAG EE einen weiteren Baustein der insbesondere im Bereich der Energieeffizienz und CO2-Einsparung bei Gebäuden zu beobachtenden Masse von immer schneller zu novellierenden und umzusetzenden Regelungen darstelle. Einer praxisgerechten Umsetzung und Akzeptanz der damit verbundenen – begrüßenswerten – Ziele sei dies nicht dienlich. Insbesondere die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen für Bauten des Bundes, der Länder, der Kommunen und privater Bauherren in den unterschiedlichen Fachgesetzen sei mittlerweile nicht mehr überschaubar und mache die geforderte Konsolidierung und Zusammenführung erforderlich. GLR
BERLIN