Mit den Stimmen der Regierungskoalition, der SPD und der Linken ist am 3. Dezember 2009 die 1. BImSchV im Bundestag verabschiedet worden. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere für feste Brennstoffe, gelten damit künftig strengere Anforderungen. So soll Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub und Kohlenwasserstoffen verringert werden. Die Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/74) wird jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann sieben Wochen später in Kraft. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 16. Oktober 2009 der Verordnung bereits mit Änderungsmaßgaben zugestimmt (Bericht im GEB-Newsletter), die von der Bundesregierung und nun vom Bundestag angenommen wurden. Die Grünen lehnten die Verordnung als unzureichend ab. Die Novelle sei eine “Parodie auf den Immissionsschutz“. Hintergrund der Kritik sind lange Übergangsfristen und diverse Ausnahmen. Die jetzt geänderten Bestimmungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen stammen aus dem Jahr 1988. GLR