In der letzten ordentlichen Sitzung des Bundeskabinetts am 16. Oktober 2013 hat die noch im Amt befindliche Bundesregierung die EnEV-Novelle verabschiedet. Nur fünf Tage nachdem der Bundesrat der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken mit zahlreichen Auflagen zugestimmt hat (Bericht im GEB-Newsletter).
Selbst das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde wohl am Ende der Legislaturperiode von der schnellen Reaktion überrascht – oder schlichtweg falsch informiert. Zumindest meldete es kurz nach der Sitzung unter der Headline „Bauen und Wohnen: Strengere Energievorschriften für Hausbauer“: „Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.“ So war die EnEV Anfang Februar 2013 dem Bundesrat zugeleitet worden.
Tatsächlich hat der Bundesrat diese Stufenregelung aber am 11. Oktober 2013 kassiert. Später hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Meldung dann entsprechend der Maßgaben des Bundesrat korrigiert: „Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren.“
Die novellierte EnEV tritt rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Vorher ist jedoch noch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb laut Bundesregierung erst im Frühsommer 2014 zu rechnen.
Erste Stimmen zur Verabschiedung der EnEV-Novelle
- Die dena und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) haben die Novelle begrüßt und dabei neben der Anhebung der energetischen Anforderungen auch die vom Bundesrat geforderte Ergänzung des Bandtachos um Energieeffizienzklassen von A+ bis H hervorgehoben. Gleichzeitig wies dena-Chef Stephan Kohler aber darauf hin, dass die Verabschiedung der EnEV nur ein erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich ist. Unter anderem müssten nun die längst überfällige steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen eingeführt sowie die Fördermittel für die energieeffiziente Gebäude erhöht und verstetigt werden.
- Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die EnEV-Novelle als „völlig wirkungslos“ kritisiert. Hintergrund ist die vom Bundesrat eingebrachte Vorschrift, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen. Da die Regelung aber nicht für Niedertemperatur- und Brennwert-Heizkessel gilt, wird der erste neue Stichtag (bis 2015 alle Heizkessel, die bis 1. Januar 1985 eingebaut wurden) nur wenige Anlagen betreffen, laut BEE fallen hingegen 11 Mio. alte Niedertemperaturheizungen nicht unter die Austauschpflicht.
- Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die neue Energieeinsparverordnung als wichtiges Signal für den Wohnungsmarkt, der Erfolg der Novelle bleibe jedoch abzuwarten, da mit der Verschärfung der Anforderungen automatisch auch die Hürden für den Zugang zu den Fördermitteln erhöht werden. Zudem hat der BDEW bedauert, dass es nach wie vor keine Bewertungsverfahren für neue Technologien, wie Mikro-KWK oder Brennstoffzellen, gibt. Auch die fehlenden Impulse für die Modernisierung des überalterten Heizungsbestands wurden kritisiert.
- Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hatte sich bereits nach dem Bundesratsbeschluss festgelegt: „Länder verhindern bezahlbaren Wohnungsneubau“, „Bundesrat beschließt drastische Verschärfungen für den Wohnungsneubau“ und „Energieeffizienzklassen im Energieausweis bringen noch mehr Verwirrung“.
- Laut Haus & Grund wird mit den Effizienzklassen eine Transparenz vorgetäuscht, die es tatsächlich nicht gibt. „Für Miet- und Kaufinteressenten sind diese Buchstabenklassen vollkommen unbrauchbar. Entscheidend sind nämlich die in einer Wohnung oder in einem Haus anfallenden Energiekosten – nicht die Anzahl der möglicherweise anfallenden Kilowattstunden“, so Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland. Bei einem Haus der Klasse C wisse man, dass der Endenergiebedarf des Gebäudes zwischen 75 und 100 kWh(m2 a) liege. Die konkreten Kosten blieben dagegen im Dunkeln.
Sobald eine (nichtamtliche) Lesefassung der neuen EnEV vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. GLR