Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImschV) mit einigen – überwiegend klarstellenden – Maßgaben zugestimmt. Vor dem Inkrafttreten muss die geänderte Verordnung nun erneut vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
Durch die Novellierung soll insbesondere der Feinstaubausstoß aus kleinen Festbrennstofffeuerungen reduziert werden. Künftig wird darum die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist über eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung möglich. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Ansonsten unterliegen sie einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen.
Förderprogramm des Bundes gefordert
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die mit der Umsetzung der Verordnung verbundene Umrüstung oder Ersatzbeschaffung von Feuerstätten durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten und damit auch eine vorfristige Sanierung mit deutlich früherer Emissionsminderung zu fördern. Ferner bittet er darum, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und ihm hierüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus regen die Länder die zeitnahe Überarbeitung der Regelung zu den Ableitungsbedingungen für Abgase aus Anlagen mit einer Wärmeleistung von weniger als einem Megawatt an, da hier nicht in jedem Fall eine ausreichende Verdünnung der Abgase gewährleistet sei. GLR
Zugehörige Dokumente
Entwurf der Bundesregierung für 1. BImSchV (Drucksache 712/09)
Empfehlung der Bundesratsausschüsse (Drucksache 712/1/09)
Antrag des Freistaates Sachsen (Drucksache 712/2/09)
Beschluss des Bundesrates (Drucksache 712/09(B))
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