Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wollte die Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung unter anderem wissen: „Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?
So hat die Bundesregierung geantwortet:
In den Förderrichtlinien des Bundes ist die vorgeschriebene Qualifizierung durchweg höher als in einschlägigen Ausbildungsberufen. Daher sind die konkreten Anforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Fachleute nur in den entsprechenden Richtlinien wie z. B. zur Förderung der Energieberatung oder in den Merkblättern zu den Programmen der KfW Bankengruppe geregelt.“
Die Antwort der Bundesregierung stammt aus der Bundestags-Drucksache 18/1598 . Sie beantwortet auch zahlreiche Fragen zu der Energieeffizienz-Expertenliste für Programme der KfW-Bankengruppe. GLR