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Recycelte Baustoffe sind künftig für Bauherren attraktiver

Die Regelungen geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und machen so Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben attraktiver. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln“, erklärt dazu Staatssekretär Christian Kühn. Das sei aber nur ein erster Schritt: „Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen. Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall gelten.“

Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z.B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.

In mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können. Diese Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei sogenannten technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern.

Qualitätssicherung für Recyclingbaustoffe wird verstärkt

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung tritt auch eine erste Änderung in Kraft. Mit der ersten Änderung werden für den Vollzug wichtige Details angepasst, wie die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch diese Kriterien wird die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt.

Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können mit der neuen Verordnung qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden.

Im nächsten Schritt soll der Produktstatus erreicht werden

Das Bundesumweltministerium bereitet nun auf dieser Basis den nächsten Schritt vor: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Ein Entwurf soll noch 2023 vorliegen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit / pgl