Die Vorhaben wurden vor knapp einem Jahr im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die überarbeitete Bauprodukteverordnung wird die seit 2011 geltenden Vorschriften stärken und modernisieren. Sie wird einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten und die Kommunikation darüber schaffen. Durch neue Produktanforderungen wird sichergestellt, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen, um sie haltbarer zu machen und damit sie leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können.
Sie wird auch den Normungsorganisationen die Ausarbeitung einheitlicher europäischer Normen erleichtern. Zusammen mit verbesserten Marktüberwachungskapazitäten und klareren Vorschriften für Wirtschaftsbeteiligte entlang der Lieferkette wird dies dazu beitragen, Barrieren für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu beseitigen. Ferner wird die überarbeitete Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU bieten wie zum Beispiel eine Datenbank für Bauprodukte und einen digitalen Produktpass.
Ein solcher digitaler Produktpass könnte künftig auch in Deutschland Relevanz gewinnen. So ist die Förderung der Energieeffizienz im Gebäude künftig stärker mit dem Nachweis der Nachhaltigkeit verzahnt. Da könnte auch Ressourcenausweis zum Tragen kommen. pgl
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