Ein wesentliches Ziel des Passivhaus-Konzeptes ist es, den Nutzern ein behagliches Raumklima zu bieten. Dazu sind die Vermeidung von spürbarem Strahlungswärmeentzug, Zugerscheinungen und Fußkälte wichtig. Es ist in diesem Zusammenhang entscheidend, die Differenz zwischen der operativen Raumtemperatur und der Temperatur einzelner Raumumschließungsflächen zu begrenzen: Solange die operative Raumtemperatur in einem behaglichen Bereich liegt, kommt es dann weder zu störender Strahlungstemperaturasymetrie noch zu unbehaglichem Strahlungswärmeentzug. Ebenso nimmt eine Begrenzung der Temperaturdifferenzen einer unbehaglichen Kaltluftwalze den Antrieb. Zugerscheinungen und Fußkälte werden vermieden.
In der Literatur [1] wird festgestellt, dass die oben genannten Effekte eintreten, sobald die Temperatur einzelner Raumumschließungsflächen weniger als 4,2 K unter der operativen Raumtemperatur liegt. Damit lautet die Behaglichkeitsanforderung
θsi ≥ θop – 4,2 K
Aus dieser Anforderung kann der minimale Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils direkt berechnet werden:
Wird die operative Raumtemperatur θ
op
mit 22 °C und die Außentemperatur θ
a
mit –16 °C angesetzt, ergibt sich bei einem inneren Wärmeübergangswiderstand R
si
= 0,13 m²K/W das bekannte, seit über einer Dekade eingeführte Passivhaus Behaglichkeitskriterium U
w
,eingebaut ≤ 0,85 W/(m²K).
Gelingt es nicht, diesen Wert zu erreichen, muss eine Wärmequelle unterhalb des Fensters vorgesehen werden, um störenden Kaltluftabfall und Strahlungswärmeentzug zu unterbinden und die gew&uum ...