Für Wohngebäude, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird, und für Einfamilienhäuser, deren Dachfläche zu mehr als einem Drittel abgedichtet wird, fordert die DIN 1946-6 [1] ein Lüftungskonzept – ebenso wie für Neubauten. Die Belüftung fensterloser Räume ist dagegen in DIN 18017-3 [2] geregelt. Im Folgenden haben wir eine Auswahl häufiger Fragen und Antworten zusammengestellt. Neben den allgemeingültigen Punkten werden auch Themen angesprochen, die insbesondere dezentrale Lüftungssysteme betreffen.
Dichtheit der Gebäudehülle und Mindestluftwechsel
Wie dicht muss ein Gebäude für ein Wohnungslüftungssystem sein?
So dicht wie möglich, damit die Lüftungsautorität beim Lüftungssystem liegt und nicht bei den unkontrollierten Luftströmen durch das Gebäude. Die EnEV geht von einem n50-Wert von 1,5 h-1 aus, wenn eine ventilatorgestützte Lüftung im energetischen Nachweis angesetzt wird. Liegen keine Angaben zur Gebäudedichtheit vor, geht die DIN 1946-6 von einem n50-Wert von 1,0 h-1 aus. Die Praxis zeigt, dass dies dem derzeitigen Baustandard entspricht und Gebäude eher noch dichter ausgeführt werden. Im Hinblick auf die Annahmen zum Luftwechsel unterscheiden sich die Ansätze der Regularien: Die EnEV und die Normen zur energetischen Bewertung des Gebäudes berücksichtigen die Infiltration global im energetischen Sinn, während nach DIN 1946-6 reale Volumenströme ausgelegt werden. Wird ein Gebäude undichter angenommen als später erstellt, fällt der Außenluftvolumenstrom über Infiltration geringer aus als angeno ...