Die Erneuerbare-Energien-Branche fordert sie seit langem: Förderinstrumente für erneuerbare Energien (EE) im Wärmemarkt, die nicht von der Haushaltslage abhängig sind, sondern umlagefinanziert Investitionssicherheit und einen kontinuierlichen Ausbau schaffen. Dazu hat das Bundesumweltministerium jetzt erstmals einen öffentlichen Dialog gestartet: Bürger, Fachleute, Unternehmen und Verbände können sich im Internet mit konkreten Vorschlägen an der Entwicklung eines Instruments zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt beteiligen.
Vier Modelle
Grundlage für die Diskussion ist ein Konsultationspapier. Es stellt vier Modelle vor:
Investitionszuschüsse: Es werden Investitionszuschüsse aus Haushaltsmitteln des Bundes für Anlagen zur Nutzung von EE für Wärmezwecke festgesetzt, die einen weitgehenden Ausgleich der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu konventionellen Anlagen ermöglichen. Der Investor erhält einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Investitionszuschusses. Er besteht unabhängig von der aktuellen Haushaltslage, kann aber grundsätzlich vom Gesetzgeber aufgehoben oder geändert werden. Denkbar sind auch zinsverbilligte Darlehen mit Teilschulderlass.
Sonderabschreibungen: Es werden Sonderabschreibungsrechte für Investitionen in bestimmte Anlagen zur Nutzung von EE für Wärmezwecke (auch im Bereich privater Nutzungen) festgesetzt, die einen weitgehenden Ausgleich der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu konventionellen Anlagen ermöglichen. Die Abschreibungswirkung kann auf mehrere Jahre verteilt oder in Form einer Einmalabschreibung ausgestaltet werden. Der Rechtsanspruch des Investors besteht unabhängig von der aktuellen Haushaltslage, kann aber grundsätzlich vom Gesetzgeber aufgehoben oder geändert werden.
Nutzungsmodell: Die Hauseigentümer haben die Pflicht, beim Neubau oder Austausch ihrer Heizungsanlagen sowie Betreiber von Nah- und Fernwärmenetzen bei der Versorgung Dritter beispielsweise 10% EE bei der Wärmeversorgung einzusetzen. Falls sie dies nicht erfüllen können oder wollen, werden sie zu einer Ersatzabgabe verpflichtet. Einnahmen aus der Ersatzabgabe können zur Förderung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
Bonusmodell: Die Anlagenbetreiber nutzen die Wärme aus EE selbst und erhalten zusätzlich für die produzierte Wärmemenge einen gesetzlich festgelegten Preis pro kWh (Bonus). Betreiber von kleinen Anlagen bekommen technikdifferenziert eine einmalige Bonuszahlung als Investitionszuschuss, der in Anlehnung an das Marktanreizprogramm ausgestaltet ist. Für die Bonuszahlung beauftragt der Anlagenbetreiber einen Transakteur, der die Ansprüche sammelt und gegenüber den fossilen Brennstoffhändlern den Bonus einzieht. Die Brennstoffhändler werden entsprechend ihres Marktanteiles für die Zahlung des Bonus in Anspruch genommen und legen die Kosten auf die Verbraucher um.
Sechs Fragen
Mit sechs Fragen wendet sich das Bundesumweltministerium (Link siehe unten) an Bürger, Fachleute, Unternehmen und Verbände, die ihre Meinung zu den Modellen abgeben, sie beliebig kombinieren oder um eigene Modelle erweitern sollen. Eine Beteiligung ist bis zum 15. Juli 2006 möglich.
- Welches Instrument oder welche Kombination von Instrumenten halten Sie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt für geeignet?
- Wie könnte angesichts knapper Haushaltsmittel ein finanzielles Fördermodell aussehen, von dem mit begrenzten Mitteln eine möglichst hohe Anreizwirkung ausgeht?
- Wie könnte eine rechtliche Vorschrift, einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, möglichst einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden?
- Welche anderen als die vorgestellten Möglichkeiten gibt es?
- Sollte eine Förderung alle Sparten der erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Biomasse, Solarthermie und Geothermie) erfassen oder macht es ökonomisch und ökologisch Sinn, sich auf einzelne Sparten zu konzentrieren?
- Sollte die Förderung erneuerbarer Energien mit der Förderung der Energieeffizienz in einem Instrument verbunden werden? Wenn ja, wie könnte eine ökonomisch und ökologisch optimale Kombination aussehen?
Weniger fossile Energie in Zukunft einzusetzen, ist das Gebot der Stunde. Einerseits dürfen wir uns den heutigen hohen Konsum aufgrund des Klimawandels nicht leisten, andererseits würden wir ihn uns auch finanziell schon in einigen Jahr(zehnt)en nicht mehr leisten können. Nur der Zeitpunkt ist offen.
Der Schlüssel ist daher die Beantwortung der sechsten Frage: Die langfristig größtmögliche Entlastung von fossilen Energieträgern lässt sich nur aus einer Kombination von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz erreichen. Beteiligen Sie sich am Konsultationsprozess! GLR