Zum 1. Januar 2019 startet das KfW-Programm 295 “Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft — Kredit“ (Kurztitel: “Energieeffizienz in der Wirtschaft — Kredit“). Die KfW informiert in einem Newsletter über die Zinskonditionen zum Start des Programms und über Klarstellungen im Merkblatt und den Anlagen zum Merkblatt:
Zinskonditionen zum Programmstart am 1. Januar 2019
Die zum Produktstart gültigen Zinssätze können Sie der Übersicht im KfW-Partnerportal entnehmen. Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.
Klarstellungen im Merkblatt und den Anlagen zum Merkblatt (Technische Mindestanforderungen)
Aus den finalen Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) resultieren Klarstellungen im Merkblatt des neuen Produkts sowie in den Anlagen zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Querschnittstechnologien“, „Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ und „Technische Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“.
Das aktualisierte Merkblatt, die aktualisierten Anlagen zum Merkblatt sowie weitere Dokumente und Formulare stehen im KfW-Partnerportal:
- KfW-Bestellnummer 600 000 4389: Merkblatt Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit (295), Stand 01/2019
- KfW-Bestellnummer 600 000 4386: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Querschnittstechnologien (295), Stand 01/2019
- KfW-Bestellnummer 600 000 4390: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (295), Stand 01/2019
- KfW-Bestellnummer 600 000 4391: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (295), Stand 01/2019
Ab Gültigkeit können Sie die Dokumente auch über den zentralen Bestellservice der KfW (kostenfreie Rufnummer 0800 539 9001, E-Mail: bestellservice@kfw.de) beziehen.