Ein Forschungsteam hat im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- Raumforschung durch das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ geförderte Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung von Quartieren begleitet. Die enormen Potenziale und Chancen des Quartiersansatzes wurden deutlich, ebenso jedoch die noch bestehenden Probleme und Hindernisse. Alexander Borchert
Die KfW informiert in einem Newsletter über die Zinskonditionen zum Start des Programms 295 “Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft — Kredit“ und über Klarstellungen im Merkblatt und den Anlagen zum Merkblatt
In einem Newsletter informiert die KfW über Produktänderungen in Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie über neue Merkblätter für mehrere Programme.
In einem Newsletter informiert die KfW über Produktanpassungen im Programm Erneuerbare Energien "Premium" (271/281) und (272/282).
Die KfW informiert in einem Newsletter über Änderungen in Programmen zum altersgerechten Umbau, dem energieeffizienten Sanieren sowie in den wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Kreditprodukten.
Die KfW informiert über Startkonditionen der neuen Laufzeitvariante 15/3/15 im Programm Erneuerbare Energien "Standard" (270) und über das angepasste Merkblatt:
In einem Newsletter informiert die KfW über Produktanpassungen zum 18. November 2016 im Programm Erneuerbare Energien “Standard“ (270/274)
In einem Newsletter informiert die KfW darüber, dass ab 10. November 2015 in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen gelten:
Ab heute, dem 19.05.2015, gelten in folgenden Förderprodukten Zinserhöhungen:
Ab 5. Mai 2015 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:
Ab 23. Januar 2015 gelten in folgenden Förderprodukten der KfW neue Zinskonditionen:
Ab 20. November 2014 gelten in mehreren Förderprodukten neue Zinskonditionen:
Ab 23. September 2014 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:
Die KfW hat zum 22. August 2014 Zinsänderungen in Förderprodukten für Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur bekanntgegeben.
Die KfW hat in einem Newsletter-Rundschreiben über die ab heute gültigen Zinskonditionen informiert.
Als Alternative zur Fachunternehmererklärung akzeptiert die KfW künftig den Photovoltaik-Speicherpass bei der Anforderung auf Verrechnung des Tilgungszuschusses im Programm "Erneuerbare Energien Speicher" (275).
Ab 1. November 2013 können für das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270 bzw. 274) vereinfachte Anlagen zum Kreditantrag genutzt werden.
Beim "KfW-Investitionskredit Kommunen Premium — Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" (Programm Nr. 215) werden ab 1. September 2013 Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen und Sportanlagen neu gefördert.
Ab dem 19.07.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden KfW-Programmen:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW haben entschieden, die Förderbedingungen für das Programm Nr. 432 "Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" zu verbessern.
Ab 7. Juni gelten neue Zinskonditionen im Programm "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153).
Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren entlasten mit rund 1 Mrd. Euro Haushaltsmitteln die öffentlichen Kassen um bis zu 4,3 Mrd. Euro netto.
414 Tage haben Bund und Länder um ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gerungen und doch keinen Kompromiss gefunden. Nun will die Bundesregierung ein neues KfW-Programm auflegen.
Ab 30. November 2012 ändern sich die Zinskonditionen in einigen KfW-Förderprogrammen.
Ab dem 15.11.2012 gelten neue Zinskonditionen im Förderprogramm Energieeffizient Bauen (153).