Mit dem Programm “Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das BMU Projektideen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten “Anpassungskonzepte für Unternehmen“, “Entwicklung von Bildungsmodulen“ und “Kommunale Leuchtturmvorhaben“ können in diesem Jahr im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2018 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Das „Förderprogramm Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Ein zentrales Ziel der DAS ist es, die systematische Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure auch auf kommunaler und lokaler Ebene anzuregen und zu unterstützen.
Das Förderprogramm zielt auf Einrichtungen mit hoher gesellschaftlicher Vorbildfunktion. Gefördert wurden in der vergangenen, fünften Förderrunde etwa Vorhaben zum Thema Stadtgrün sowie diverse Bildungsmodule u.a. zum Verkehrswegebau und zur Infrastrukturentwicklung. Auch innovative Ansätze zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen in den Bereichen Camping und Veranstaltungsmanagement wurden unterstützt.
Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) bietet eine Orientierungsberatung zum Förderprogramm. Darüber hinaus wird ein Merkblatt bereitgestellt, das bei der Beantragung von Fördergeldern unterstützen und weitere Fragen klären soll.
Weitere Informationen zum Förderprogramm können beim Projektträger Jülich (PtJ) erfragt werden (Beratungshotline: 030 20 199-3491, E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de).
Informationen zur Orientierungsberatung stellt das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) zur Verfügung (Beratungshotline: 030 39001-170, E-Mail: kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de).
Die Förderbekanntmachung und das Merkblatt des BMU können Sie hier herunterladen.