Lange erwartet und dennoch überraschend wurde Ende Mai der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in die Verbände- und Länderanhörung gegeben (wir berichteten im GEB-Newsletter 10a-2019). Im vergangenen halben Jahr wurde zwischen dem SPD-geführten BMU und dem CDU-geführten BMWi hin und her diskutiert, ob die energetischen Anforderungen an den Neubau verschärft werden.
„Die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Neubau (seit 1. Januar 2016) und an den Bestand, einschließlich der Nutzungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, werden beibehalten.“ So steht es im Referentenentwurf vom 28.05.2019, doch das könnte sich noch ändern, denn die Diskussion zwischen den Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Im Anschreiben wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Einzelheiten des Gesetzesentwurfs derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“.
Dabei geht es nicht nur um die Verschärfung im Neubau- und Bestandsbereich, sondern auch um die Änderung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Außerdem stehen die Umstellung der Anforderungsgrößen von Primärenergiefaktoren auf Treibhausgasemissionen sowie alternativ eine Neubewertung der Primärenergiefaktoren zur Verhandlung. Diskutiert wird auch die Forderung nach einer Öffnungsklausel für weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Umstellung der (primär-)energetischen Bewertung von KWK-Anlagen.
Bis 28. Juni können nun Stellungnahmen eingereicht werden. Diese werden aufgrund der offenen Ressortabstimmung vermutlich dieses Mal mehr Gewicht haben als bei den EnEV-Novellen zuvor.
Der Zeitplan sieht immer noch das Inkrafttreten des GEG Anfang 2020 vor. Dazu müsste es Mitte des Jahres ins Kabinett – Voraussetzung dafür ist allerdings eine einvernehmliche Vorlage nach abgeschlossenen Ressortverhandlungen.
Einige Verbände haben enttäuscht auf den Entwurf reagiert. Er sei mutlos und „bringe Deutschland vom Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand ab“ – so die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF). Der Bundesverband Erneuerbare Energie kommentierte, der Entwurf leiste nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und unterhöhle damit das Klimaschutzgesetz.
Doch aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ressortverhandlungen ist noch nichts festgeschrieben. Bis sich alle Beteiligten auf die endgültigen Inhalte des GEG geeinigt haben, bleibt es ein ungewöhnlicher und aufgrund der aktuellen politischen Großwetterlage absolut spannender Prozess.
Mehr Infos zum GEG-Entwurf erfahren Sie hier: bit.ly/geg_entwurf
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Ihre Britta Großmann