Digital und mit neuen Werkzeugen in 2022 einsteigen
Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die KfW-Förderung adressieren nur die Nutzungsphase. Beim heute (noch) typischen Baugeschehen wird so der für den Klimaschutz wichtigste Abschnitt mit einem hohen „grauen“ Energiebedarf ignoriert. Bauwende hat jetzt ein Factsheet zu grauer Energie und grauen Emissionen vorgelegt.
Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Die meisten Änderungsvorschläge lehnt sie ab. Die Wirkung zahlreicher GEG-Regelungen wird sehr unterschiedlich bewertet.
In einer 30-minütigen Aussprache hat sich am 29. Januar 2020 der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz befasst. In der 1. Lesung wurde klar: Alle Fraktionen wollen im weiteren parlamentarischen Verfahren zahlreiche Änderungen erreichen.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) mit zahlreichen Änderungsvorschlägen beschlossen. Die Änderungsvorschläge der Stellungnahme des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 584/19(B)) haben nach...
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 auch eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude mit zahlreichen Änderungsvorschlägen beschlossen. Unter anderem sollen über das Gebäudeenergiegesetz der hydraulische Abgleich beim Einbau oder Austausch des Wärmeerzeugers einer Wasserheizung und dabei ein Nachweis zur Dimensionierung der Heizanlage Pflicht werden.
Für den im Mai 2019 vorgelegten Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die verantwortlichen Minister von der Branche scharf kritisiert. Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett einen Klimaschutzplan 2030 verabschiedet und in diesem Rahmen einen Regierungsentwurf für das GEG beschlossen. Die Branche ist davon kaum angetan.
Lange erwartet und dennoch überraschend wurde Ende Mai der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in die Verbände- und Länderanhörung gegeben (wir berichteten im GEB-Newsletter 10a-2019). Im vergangenen halben Jahr wurde zwischen dem SPD-geführten BMU und dem CDU-geführten BMWi hin und her...
856 Tage nach der ersten Anhörung haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium heute einen neuen Entwurf für ein “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll, an die Länder und Verbände zur Anhörung versendet. Mit den Neubauanforderungen ist allerdings ein ganz wesentlicher und heftig umstrittener Punkt noch offen und wird aktuell noch verhandelt.
856 Tage nach der ersten Anhörung haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium heute einen neuen Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll, an die Länder und Verbände zur Anhörung versendet. Mit den Neubauanforderungen ist allerdings ein ganz wesentlicher und heftig umstrittener Punkt noch offen und wird aktuell noch verhandelt.
Der kursierende Entwurf für das von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefährdet aus der Sicht zahlreicher Verbände der Gebäude-Allianz die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und ist vollkommen ungeeignet, benötigte Impulse im Gebäudesektor zu setzen.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Grund auf zu überarbeiten oder zurückziehen, da er ansonsten der Energiewende im Gebäudesektor schade. Statt einer Vereinfachung drohe ein Bürokratiezuwachs, der neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
Der erste Entwurf des GEG 2.0 hat den Weg in die Branche gefunden. Jan Karwatzki hat ihn bereits gelesen und wichtige Neuerungen zusammengefasst.
Haben Sie bereits ein Bauprojekt nach EnEV 2016 realisiert? Dann herzlichen Glückwunsch! Sie kennen sich jetzt mit der deutschen Interpretation des Niedrigstenergiegebäude-Standards aus. Quasi rückwirkend. Denn mehr sieht der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vor. Wann er ins Bundeskabinett geht, ist weiterhin unklar. Inzwischen kursiert aber eine Entwurfsfassung, auf deren Basis eine Darstellung des GEG-Konzepts und eine erste Bewertung möglich sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht: das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050).
Eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes wurde von der DGNB veröffentlicht. Zu den Kernforderungen zählt, dass die CO2-Emission eines Gebäudes zur Zielgröße wird und die Bewertung anhand absoluter Grenzwerte erfolgt.
Am 15. Februar wird wohl im Bundeskabinett der Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden. Der Referentenentwurf hat zuvor viel Kritik geerntet. Der ebenfalls enttäuschte baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat angekündigt, sich im Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen einzusetzen.
Nachdem die Minister Gabriel und Hendricks Mitte 2016 einen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz vor der Veröffentlichung ausgebremst hatten, wurde es im letzten Jahr ruhig um das EnEV-Nachfolgegesetz. Viele spekulierten, dass das Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird...
Nun gibt es ihn offiziell, den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Am 23.01.2017 haben BMWi und BMUB eine aktuelle Version ihres Referentenentwurfs an die Verbände zur Stellungnahme versendet. Die Rücklauffrist zeigt an, unter welchem Termindruck die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG schon jetzt steht.