„Etwa ein Viertel der in Deutschland in der Spitze einspeisenden Kraftwerksleistung reagiert nicht oder nur eingeschränkt auf Preise am Strommarkt. Nur ein geringer Teil dieser Erzeugung ist netztechnisch erforderliche Mindesterzeugung“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mindesterzeugung
In den analysierten Stunden haben 23 bis 28 GW konventionelle Stromerzeugung eingespeist. Nur ein kleiner Teil dieser Erzeugung ist für einen sicheren Netzbetrieb erforderlich (etwa 3 bis 4,5 GW), wie die Erbringung von Regelenergie oder Redispatch. Dieser Teil wird als „Mindesterzeugung“ bezeichnet. Die gesamte Erzeugung schwankte zwischen 54 und 63,5 GW, die erneuerbare Erzeugung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen betrug zwischen 28 und 34,5 GW.
Konventioneller Erzeugungssockel
Der überwiegende Anteil der konventionellen Stromerzeugung in den analysierten Stunden ist dem „konventionellen Erzeugungssockel“ zuzuordnen. Er beträgt zwischen etwa 19 und 24 GW (80 bis 86,5 % der Erzeugung aus konventionellen Anlagen).
Diese Erzeugung scheint auf den ersten Blick nicht wirtschaftlich zu sein, da in den Kraftwerken bei der Produktion von Strom Kosten anfielen, aber keine Erlöse aus dem Verkauf erwirtschaftet wurden. Im Gegenteil mussten Zuzahlungen für die Abnahme von Strom geleistet werden.
Grund für diese Erzeugung sind zunächst technische Inflexibilitäten der Kraftwerke. Die Kraftwerke können für die wenigen Stunden mit negativen Großhandelspreisen nicht schnell genug herunter und anschließend wieder heraufgefahren werden. Damit sind erst zunehmend negative Großhandelspreise ein Anreiz für Investitionen in Flexibilität. In den zurückliegenden Jahren sind von einigen Betreibern bereits hohe Investitionen in die Flexibilisierung ihrer Anlagen getätigt worden, weitere Investitionen der Kraftwerksbetreiber können den konventionellen Erzeugungssockel laut Bundesnetzagentur verringern.
Als weitere Gründe für eine Stromproduktion bei negativen Großhandelspreisen dürften ökonomische Anreize eine Rolle spielen, die stärker wirken als die Strommarktpreise. Dazu gehören zum Beispiel Wärmelieferverpflichtungen von nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten Anlagen, Anreize aus den Regelungen zum Eigenverbrauch und ein Anspruch auf Auszahlung sogenannter vermiedener Netzentgelte. GLR
Download: Bericht über die Mindesterzeugung