„Es ist angesichts der enormen Belastung von Klima und Ressourcen und dem hohen Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum geradezu abstrus, dass die Bauministerien der Länder Gebäudeabrisse nicht an ökologische Kriterien koppeln und freien Lauf lassen“, klagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), und fordert eine allgemeine Genehmigungspflicht für Gebäudeabrisse. Ein Rechtsgutachten zeige auf, dass dies möglich und von den Bundesländern direkt umsetzbar sei. „Die große Dringlichkeit CO2-Emissionen zu senken, entkräftet die Bedenken eines zu starken Eingriffs in die Eigentumsrechte“, sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt und Hauptautor des Rechtsgutachtens. Zudem sei es möglich, eine Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen an eine Abrissgenehmigung zu knüpfen. Dabei müssten Abriss und Neubau mit den Optionen Sanierung und/oder Umbau ökobilanziell verglichen werden.
Hintergrund: Warum unnötige Gebäudeabrisse der Umwelt schaden
Der Abriss und Neubau von Gebäuden belastet der DUH zufolge Klima und Ressourcen und zerstört oft dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum. Allein im Jahr 2021 wurden laut dem Statistischem Bundesamt rund 14.090 Gebäude abgerissen – knapp 40 Gebäude pro Tag. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Zehn Prozent der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands entstehen alleine durch die Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten. Die DUH fordert bereits seit längerem ein Ende der Gebäudeabrisspraxis und einen Fokus auf das Bauen im Bestand. Sie wirbt für eine stärkere Betrachtung des Gebäudes in allen Phasen – Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung –, um alle CO2-Einsparpotentiale des Bau- und Gebäudesektors für das Erreichen der Klimaziele auszuschöpfen. Quelle: DUH / jb
Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.