Nachdem die Minister Gabriel und Hendricks Mitte 2016 einen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz vor der Veröffentlichung ausgebremst hatten, wurde es im letzten Jahr ruhig um das EnEV-Nachfolgegesetz. Viele spekulierten, dass das Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird. Doch jetzt wurde der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt (Ausführliches dazu im Beitrag auf S. 10). Weil darin die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammengeführt werden – so war es der Bauministerkonferenz der Länder zugesagt – umfasst das Papier stolze 114 Paragraphen. Was die zu erwartenden klimapolitischen Effekte anbetrifft, ist der GEG-Entwurf recht vergleichbar mit seinen gesetzlichen Vorgängern, denn lediglich für öffentliche Nichtwohngebäude-Neubauten sollen die Anforderungen auf das KfW-55-Niveau verschärft werden.
Insgesamt ist es ein Entwurf, der hauptsächlich die Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie und einige nationale Zusagen und Nachbesserungen umsetzt. Wenn sich auch manche schärfere energetische Anforderungen z. B. für den Bestand gewünscht hätten, so wird der Entwurf doch auch als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
Da aufgrund des aktuellen Wahljahres eh nicht mehr viel Zeit bleibt, das GEG noch ins Trockene zu bringen, macht ein Entwurf mit Maß und Realismus für das Durchsetzbare absolut Sinn.
Für Energieberater dürften vor allem die geplanten Neuerungen bei den Nachweisen spannend sein: die Abschaffung der Berechnung nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 für Wohngebäude, die Einführung eines vorläufigen Energieausweises in der Bauphase oder die Angleichung der Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude-Energieausweise.
Ganz gleich, wie viel des jetzigen Entwurfs tatsächlich den Weg in die endgültige GEG-Fassung findet, wird wohl der Branche einiges an Arbeit bevorstehen: weil sich Paragraphen und Bezüge ändern werden, müssen sich Energieberater darauf einstellen, einen Teil des Energieberatungs-ABCs neu zu lernen. Wann immer das sein wird: wir werden Sie dabei unterstützen!
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre Britta Großmann