Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert, dass der Gesetzgeber bei der Energieeinsparung im Gebäudebereich über die Programme der KfW-Förderbank insbesondere die energetische Verbesserung von Gebäuden mit Wärmedämmstoffen unterstützt. Dem BVS ist diese Förderpraxis zu einseitig, der Verband fordert eine differenziertere Förderung von energiesparenden Maßnahmen.
„Falsche Anreize durch Förderprogramme“
Vielfach ließen sich bei Bestandsgebäuden die Förderbedingungen (der BVS nennt eine Energieeinsparung von 15 %) bereits ohne zusätzliche Dämmstoffe durch ein Energiemanagement erreichen – wofür die KfW aber keine Förderung gewähren würde. Damit sei es aus Sicht eines Bauherrn wirtschaftlich sinnvoller, ein Gebäude neu zu dämmen, anstatt die bestehende Substanz und Haustechnik intelligenter aufeinander abzustimmen. „Es ist irrwitzig, dass der Verbau von größtenteils chemischen Dämmstoffen mit staatlichen Mitteln gefördert wird, während schonende Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Energieeinsparung nicht in den Förderprogrammen berücksichtigt werden“, kritisiert BVS-Präsident Roland R. Vogel.
„Das Ziel und nicht die Mittel fördern“
Der BVS weist darauf hin, dass es weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll sei, vornehmlich den Verbau von Wärmedämmstoffen zu fördern. Vogel: „Der Gesetzgeber sollte das Ziel der Energieeinsparung fördern, nicht die Mittel zum Erreichen.“ Helge‐Lorenz Ubbelohde, Bundesfachbereichsleiter Bau des BVS: „Ein gesunder Mix aus verschiedenen Maßnahmen erreicht den Zweck der Energieeinsparung in der Regel sehr viel sinnvoller als die einseitige Wärmedämmung. Zu einem Maßnahmenmix gehört das Energiemanagement der vorhandenen Substanz und Technik, die Optimierung der Haustechnik, im Einzelfall auch neue Wärmedämmung. Es kann aber nicht sein, dass Häuser kaputtgedämmt werden oder sogar zu Brutstätten von Keimen und Pilzen werden – und eine verfehlte Förderpraxis des Bundes das sogar unterstützt.“ Wirtschaftliche Wärmedämmung müsse das Ziel sein. GLR
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