Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist seit Beginn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bewilligungsbehörde. Damit die geförderte Vor-Ort-Beratung verlängert werden kann, ist gemäß Bundeshaushaltsordnung eine Erfolgskontrolle erforderlich. Das war der Anlass für eine Evaluierung. Untersucht werden sollten die Programmziele sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms, um daraus Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung der Richtlinie zu erarbeiten.
Vor allem interessierte der Umfang und die Qualität der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen im Vergleich der Richtlinien von 2009 (Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 30. Juni 2012) und von 2012 (am 1. Juli 2012 in Kraft getreten). Mit der Richtlinienänderung wurde der Zuschuss 2012 von 300 auf 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. von 360 auf 500 Euro für Mehrfamilienhäuser erhöht. Seit Juli 2012 ist durch ein energetisches Gesamtsanierungskonzept im Beratungsbericht aufzuzeigen, wie das Sanierungsobjekt sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein KfW-gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann.
Weniger Anträge und Effizienzhaus-Sanierungen
Die Förderung der Vor-Ort-Beratung hat weiterhin eine sehr relevante Bedeutung für den Energieberatungsmarkt. Das ist eine wichtige Erkenntnis aus der Evaluation. Doch seit 2010 sind die Antragszahlen stark rückläufig (Abb. 1 ). Zwischen 2009 und 2012 ist die Zahl der Anträge um 50 % und der geförderten B ...
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