Die aktuelle krisenbedingte Situation auf den Energiemärkten führte in den vergangenen Monaten zu teils extremen Preisanstiegen und zu einer Preisvolatilität, welche die Praxis seit der Ölkrise in Westdeutschland zu Beginn der 1970er Jahre nicht mehr kannte. Von diesen signifikanten Preissprüngen blieben auch die Fernwärmekunden nicht verschont. Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung in Gestalt der AVBFernwärmeV in den wesentlichen Bestandteilen über mehr als 40 Jahre nicht reformiert wurden, erfolgte die längst überfällige Aktualisierung schließlich im Oktober des Jahres 2021. Die damalige Reform diente zunächst allein dazu, rechtliche Vorgaben der EU in das deutsche Recht zu überführen, und es war bereits vor 15 Monaten erkennbar, dass es bei diesen Reformschritten nicht bleiben wird.
Eine weitere Novellierung der AVBFernwärmeV ist daher in Kürze zu erwarten, verbunden mit der Gefahr, dass wesentliche Kundenrechte wieder reduziert werden. Vor diesem Hintergrund – Energiepreisentwicklung und erneute Novellierung der Rahmenbedingungen – sind Fernwärmekunden gut beraten, die Option zu wahren und möglichst umgehend ihre Kosten für die Raumheizung und Âgegebenenfalls Trinkwarmwasserbereitung zu senken. Zahlreiche Beispiele aus der immobilienwirtschaftlichen Praxis zeigen aktuell, dass diese Potenziale oftmals nicht hinreichend Âgenutzt werden und zudem viele FernÂwärmeversorgungsunternehmen (FVU) rechtlich verbindliche Vorgaben nicht beachten (siehe auch den GEB-Artikel zur Reform der AVBFernwärmeV in Ausgabe 04/2022, Seite 10 ff. 13.)
Bild: wdo 2022
2 Der Preisindex für Braun- und Steinkohle blieb bis 2020 relativ stabil – ab 2022 ging der Preis fà ...
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