Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand entstehen Entscheidungsfindungsprozesse auf mehreren Ebenen, die zu einer erfolgreichen Transformation in der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende beitragen. So steht angesichts vergleichsweiser langer Investitionszyklen bei Heizungsanlagen ein Neustart im Gebäudebereich an. Durch den schrittweisen Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung können bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringert werden. Dies ist somit ein wesentlicher Beitrag zu Energiesouveränität und für eine stabile Wärmeversorgung – hieran knüpft das Gebäudeenergiegesetz 2024 an.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG wurde von der Bundesregierung erlassen, um den Übergang zu klimafreundlichen Heizungen zu beschleunigen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Dies gilt zunächst nur für Neubauten, deren Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 gestellt wird und die und sich in einem Neubaugebiet befinden. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten großzügigere Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Ziel des Gesetzes ist es, bis spätestens Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich zu machen.
Die Umsetzung des GEG soll eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sein. Das GEG zielt darauf ab, die Wärmewende in Deutschland schneller voranzutreiben. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von à ...
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