Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Richtlinie zur Energiesparberatung vor Ort erlassen, die zum 1. März 2015 in Kraft treten wird. Mit dem erneuerten Förderprogramm will die Bundesregierung das Ziel unterstützen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Das Förderprogramm ist zudem Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Information und Beratung sind Kernelemente der Effizienzpolitik und Voraussetzung für kluge Investitionsentscheidungen. Insbesondere private Haushalte sollen unabhängige, verlässliche und qualitätsgesicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können – und letztendlich natürlich die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch und damit die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu senken. Die alte Richtlinie vom 11. Juni 2012 wird über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 28. Februar 2015 verlängert.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass der Energieberatungsbericht entweder einen Vorschlag enthält
für eine Sanierung eines Gebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung)
oder für eine umfassende Sanierung mit aufeinander abgestimmten energieeffizienten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Zusätzlich werden Beratungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stärker gefördert als bislang. WEG haben Besonderheiten wie z.B. viele verschiedene Eigentümer, Selbstnutzer und Vermieter; unter Umständen ist ein Beschluss mit doppelt qu ...