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Neue Effizienz-Etiketten am Start

Die Ökodesign-Richtlinie [1] bildet den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energy related Products) innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesregierung sieht in den Vorgaben der Ökodesign- bzw. ErP-Richtlinie nicht nur eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz, sondern stuft sie auch als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Begrenzung der CO2-Emissionen und zur Umsetzung der Energiewende ein. In Deutschland wird die Vorgabe der EU durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) [2] und das Gesetz zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EnVKG) [3] in geltendes Recht umgesetzt. Brennwertgeräte ersetzen Niedertemperaturkessel Ab dem 26. September 2015 gelten in Deutschland bestimmte Mindestanforderungen vor allem an die Energieeffizienz von mit Öl, Gas und Strom betriebenen Wärmeerzeugern, Kombi-Heizgeräten und Warmwasserbereitern bis 400 kW Nennwärmeleistung sowie Warmwasserspeichern bis 2000 Liter Inhalt [4], [5]. Dokumentiert wird dies mit der „CE“-Kennzeichnung der Produkte. Für den Öl-/Gas-Wärmeerzeugermarkt ergibt sich aus der neuen Richtlinie eine weitreichende Konsequenz: Im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 wird festgelegt, dass die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz nicht unter 86 % fallen darf. Weil die Heizwerttechnik aus technologischen Gründen an dieser Hürde scheitert, dürfen ab dem Stichtag faktisch nur noch Öl- und Gas-Brennwertgeräte (bis 400 kW Leistung) verkauft werden. Dies gilt allerdings nicht für Niederte ...

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