Bereits 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % zu vermindern. Nun hat das Bundeskabinett Mitte November den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Damit will die Regierung dieses Langfristziel für 2050 bekräftigen. Zugleich will sie auch den Beitrag Deutschlands zu der Klimarahmenkonvention leisten, die bei der Konferenz von Paris vereinbart wurde und die die weltweite Treibhausgasneutralität im Laufe der zweiten Hälfte des Jahrhunderts beinhaltet.
Das Übereinkommen gibt allen Vertragsstaaten den klaren Auftrag, notwendigen Klimaschutz konsequent umzusetzen. Das bedeutet für die EU und Deutschland: Der Klimaschutzbeitrag muss bis zum Jahre 2020 erneut mitgeteilt oder aktualisiert werden und ab 2025 für die Zeit nach 2030 anspruchsvoller als der bisherige Klimaschutzbeitrag fortgeschrieben werden.
Inhalte des Klimaschutzplans
Der Klimaschutzplan ist recht breit aufgestellt. Das reicht von der Analyse, Forschung, Förderung und Gesetzgebung bis hin zur Weiterbildung. Die strategischen Maßnahmen betreffen vorwiegend den Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, industrielle Prozessemissionen und den Gebäudebereich. Der Plan enthält auch neue Strukturen. So soll z. B. eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ zur Unterstützung des Strukturwandels einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz zusammenbringt. Auch das Steuer- und Abgabesystem in Deutschland soll schrittweise weiterentwickelt werden, damit die Klimaschutzziele 2050 erreicht werden. Der Plan wird in einem l ...