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Mehr qualifizierte Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zwei Richtlinien geändert, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft treten und deren Laufzeiten bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden: „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“ Die wesentliche Änderung besteht in der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater. So wird ab Dezember 2017 eine objektive und neutrale Energieberatung verlangt. Eine Energieberatung innerhalb dieser Förderprogramme kann nun jeder ausführen, der die geforderte Qualifikation als Energieberater vorweist, eine objektive und neutrale Energieberatung durchführt und dafür die Haftung übernimmt. Die bisherige „Vor-Ort-Beratung“ wird in „Energieberatung für Wohngebäude“ umbenannt. Beratung als Element der Förderstrategie Energieeffizienz Die Förderung von Energieberatung und Investitionen in Energieeffizienz sind integraler Bestandteil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die Förderung wurde in den letzten Jahren finanziell insgesamt deutlich aufgestockt. Es bestehen jedoch noch große Potenziale, die Förderung zielorientierter und effektiver auszurichten. Mit der Förderstrategie des BMWi „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ soll bis zum Jahr 2020 die Förderung reformiert und so auch transparenter und übersichtlicher werden. Dies betrifft sowohl die Beratungs- als auch Investitionsprogramme. Zudem soll damit die Bekanntheit dieser Förderprogramme erhöht werden (s. Beitrag &bdq ...

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