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Fahrplan-Förderung gestartet

Seit 2008 gibt es das EWärmeG in Baden-Württemberg. Zum 1. Juli 2015 wurde es novelliert (wir berichteten im Beitrag Novelle mit Vorbildfunktion im GEB 05-2015). Seither wird beim Austausch des zentralen Wärmeerzeugers in bestehenden Wohngebäuden ein Anteil von 15 % anstatt zuvor 10 % erneuerbarer Wärme gefordert. Erstellt ein Gebäudeenergieberater für den Hauseigentümer einen sogenannten Sanierungsfahrplan, kann dies wie ein Anteil von 5 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung angerechnet werden. Seit 29. Oktober 2015 wird die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude in Baden-Württemberg gefördert. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sind 2015 und 2016 für das neue Förderprogramm zusammen rund 1 Mio. Euro veranschlagt. Insgesamt sind bis zum Programmende 2020 Fördermittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro eingeplant. Wer bekommt die Förderung? Zuschussempfänger sind die Energieberater. Sie sind antragsberechtigt, wenn sie bestätigen, dass sie die Anforderungen gemäß § 6 Absatz 1 SFP-VO erfüllen. Für Wohngebäude wird dabei die Qualifikation gemäß § 21 EnEV verlangt sowie eine entsprechende Weiterbildung in den vergangenen zwei Jahren. Liegt dies länger zurück, kann über eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder eine Beratung als Referenz die Antragsberechtigung erlangt werden. Der Energieberater muss außerdem schriftlich bestätigen, dass er unabhängig berät. Im Unterschied ...

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