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Bundeskartellamt prüft öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

„Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen“, begründet Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt das Vorhaben. Für die Entscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, seien die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung.

Bis 2030 plant die Bundesregierung eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, zu der insbesondere öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten beitragen sollen. Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich können laut Mundt aber mithilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden. Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs seien neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung.

Untersuchen will das Bundeskartellamt außerdem die verschiedenen Vorgehensweisen von Städten und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen. Ebenfalls prüfen will es die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen.