Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre veraltete Bausubstanz und Infrastruktur auch unter energetischen Aspekten zu erneuern. Denn Bausubstanz und Infrastruktur der Kommunen sind im Durchschnitt 35 Jahre alt und bedürfen einer grundlegenden Sanierung. Deshalb wurde die bestehende Förderrichtlinie zur Bildung von kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken um die Energieberatung für die Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie um Energieanalysen von Abwasseranlagen erweitert. Darüber hinaus können aber auch kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften Beratungsempfänger in den beiden neuen Fördermodulen sein. Die Richtlinie ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Inhalte der Förderung
Die Richtlinie beinhaltet folgende Fördermodule, die Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014 sind:
Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen
Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden
Neubauberatung von Nichtwohngebäuden
Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Durchführung beauftragt. Die Förderung wird als Zuschuss an die Energieberater ausbezahlt und ist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Kommunale Energieeffizienz-Netzwerke
Das Fördermodul zur Bildung und Gewinnung von Netzwerken (Gewinnungsphase) für Kommunen und Verwaltungseinheiten der Landkreise sowie der Aufbau und Betrieb dieser Netzwerke (Netzwerkphase) wird fortg ...