In der bisher gültigen EnEV konnte Strom aus erneuerbaren Energien in Nachweisen nicht berücksichtigt werden; selbst dann nicht, wenn er unmittelbar am Gebäude erzeugt wurde, zum Beispiel mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage. Die Gründe dafür waren:
Der regenerativ erzeugte Strom wurde vollständig ins Netz eingespeist, da nur für eingespeisten Strom eine erhöhte Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgezahlt wurde; damit stand der Strom dem Gebäude nicht mehr zur Verfügung;
Strom aus erneuerbaren Energien hat mittlerweile einen Anteil von etwa 15 bis 16 % am Strommix in Deutschland, was in der Bestimmung des Primärenergiefaktors berücksichtigt wurde; dieser liegt grundsätzlich bei 3,0, unter Berücksichtigung des erneuerbaren Anteils aber bei 2,6.
Letztlich konnte bisher nur Wärme aus erneuerbaren Energien im EnEV-Nachweis berücksichtigt werden.
Änderung des EEG
Zum 1. 1. 2009 wurde das EEG dahingehend geändert, dass nun auch eine Vergütung für jenen Strom aus Photovoltaikanlagen gezahlt wird, der im Gebäude selbst verbraucht wird. Diese ergänzende Vergütung ist zwar niedriger als die für eingespeisten Strom, angesichts der mit Sicherheit zu erwartenden Preissteigerungen für Netzstrom ist der Eigenverbrauch langfristig aber interessant. Zudem sinkt der Betrag, der über den EEG-Zuschlag auf die allgemeinen Strompreise umgelegt werden muss.
Diese Regelung gilt nur für Strom aus Solaranlagen. Bei anderen Energiequellen (Wind, Wasser, Biomasse) ist die EEG-Vergütung in der Regel ohnehin niedriger als der Preis für Netzs ...
§ 5 EnEV: Strom aus erneuerbaren Energien berücksichtigen