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Rechnerischer Wärmebrückennachweis in der Praxis (Teil 1)

Rechnen spart Kosten

Sei es Sanierung oder Neubau – Wärmebrücken zeugen von schlechter Detailplanung und sind schlecht für die energetische Bilanz eines Gebäudes. Doch nicht immer reicht es aus, Wärmebrücken in Planung und Ausführung so weit als möglich zu vermeiden: Geht es beispielsweise um KfW-Fördergelder oder die Einhaltung der EnEV, so kann der Wärmebrückenzuschlag, der in den Berechnungen mit enthalten ist, das Gebäude viel schlechter dastehen lassen, als es in Wahrheit ist. Wie viel Zuschlag darf es sein? Für den rechnerischen Umgang mit Wärmebrücken hat ein Planer bekanntlich drei Wahlmöglichkeiten: den Standard-Zuschlag, den halbierten Standard-Zuschlag und den genauen rechnerischen Nachweis. Schnelle Lösung: der Standard-Zuschlag Diese Variante macht die U-Werte aller Bauteile um jeweils 0,1 W/(m2K) schlechter. Bei einem völlig ungedämmten Altbau macht das nicht viel aus: Beträgt der mittlere U-Wert der Gebäudehülle 1,2 W/(m2K), so erhöht er sich also rechnerisch auf 1,3 W/(m2K). Das sind nur acht Prozent mehr. Ganz anders sieht dies aber bei einem Passivhaus mit einem mittleren U-Wert von vielleicht 0,15 W/(m2K) aus: Hier bewirkt der pauschale Zuschlag eine Verschlechterung des U-Wertes um katastrophale 67 Prozent (Abb. 1). Der Standard-Zuschlag von 0,1 W/(m2K) ist in diesem Sinn ein Strafzuschlag mit nur einem Vorteil: Man braucht nichts nachzuweisen. In Fällen, wo der angestrebte energetische Standard nicht allzu hoch ist, kommt man damit häufig aus, oder wenn – trotz guter Dämmung – der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für die nächst hö ...

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