Die beheizte Zone eines Wohngebäudes muss durch eine Systemgrenze eindeutig abgegrenzt werden. Abweichend von der Systemgrenze nach DIN V 4108-6 definiert die EnEV eine wärmeübertragende Umfassungsfläche A, die faktisch mit der Systemgrenze gleichzusetzen ist. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A ist die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone. Außerdem muss sie mindestens die beheizten Räume einschließen. Diese definieren sich dadurch, dass sie auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung – also der Nutzung für die das Gebäude konstruiert ist – direkt oder durch Raumverbund beheizt werden. Im Unterschied zur Systemgrenze nach DIN V 4108-6 darf die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach EnEV aber auch unbeheizte, teilweise beheizte oder niedriger beheizte Räume umschließen. Die EnEV setzt aus diesem Grund eine relativ niedrige mittlere Raumtemperatur von 19°C an, in der berücksichtigt ist, dass einige Räume niedriger oder gar nicht beheizt sind. Diese Definition gibt dem Planer freie Hand, die wärmeübertragende Umfassungsfläche A für den Einzelfall sinnvoll zu bestimmen. Wie die wärmeübertragende Umfassungsfläche A sinnvoll festgelegt wird, ist dabei von der Dämmebene des Gebäudes und dem Anlass der Berechnungen oder Ausweisausstellung abhängig.
Neubau
Im Neubau wird es im Regelfall am sinnvollsten sein, die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach der tatsächlichen Dämmebene des Gebäudes zu definieren und damit auch unbeheizte, teilweise beheizte oder niedrig beheizte wohnähnliche R&a ...
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche