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Brandschutz bei Wärmedämm-Verbundsystemen

Dem Feuer einen Riegel vorschieben

Wenn ein Wohnhaus erst einmal brennt, nützt es wenig, noch geschwind den heiligen Sankt Florian mit dem bekannten Stoßgebet anzurufen: „Verschon mein Haus, zünd and’re an“. Bessere Karten und mehr Hoffnung auf Rettung haben Bewohner, deren Gebäude an allen neuralgischen Stellen dem geforderten Brandschutz genügen. Entsprechend der jeweils vorherrschenden Brandgefahr, der Art der Gebäudenutzung und der Schwierigkeit bei der Brandbekämpfung und Personenrettung gelten für Einfamilienhäuser geringer Höhe ganz andere Maßstäbe für den Brandschutz als bei Mehrgeschosswohnungsbauten, Hochhäusern und Sonderbauten. Neben dem Abgrenzen von horizontalen Brandabschnitten mittels Brandschutztüren und sogenannten Brandschotts sind gegenüber den züngelnden Flammen auch in vertikaler Richtung wirksame Barrieren vorzusehen. Eine besondere Gefahr der geschossübergreifenden Brandausbreitung stellen in diesem Zusammenhang Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) dar, die deshalb bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als sieben Metern bis zur Hochhausgrenze (≤ 22 m) mindestens schwer entflammbar sein müssen. Dies soll verhindern, dass sich das Feuer über geborstene Fensterscheiben oder Glastüren auf die Fassade ausdehnt und binnen Minuten unter dem abplatzenden Oberputz bei den Dämmstoffen üppige Nahrung findet, um die darüber liegenden Geschosse beziehungsweise benachbarte Wohnungen in Brand zu setzen. Hat das Feuer erst einmal auf die Dämmplatten übergegriffen, ist es für die Feuerwehr nicht nur schwierig, den Brand einzugrenzen, sondern auch die Menschen mit Drehleitern ...

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