Als „Allgemeinstrom“ wird der Strom bezeichnet, der in einem Mehrfamilienhaus zum Betrieb von Gemeinschaftsanlagen verwendet wird, wie z.B. zur Beleuchtung des Treppenhauses. Typisch ist zum einen, dass der Allgemeinstromverbrauch in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter (bzw. Eigentümer) umgelegt wird. Zum anderen kann der einzelne Mieter den Verbrauch kaum über sein individuelles Verhalten beeinflussen, noch kann er die Anlagentechnik mitbestimmen. Der Allgemeinstromverbrauch ist also in hohem Maße durch die Infrastruktur des Gebäudes und den Hauseigentümer vorbestimmt.
Kosten- und Verbrauchskennzahlen
Bisher werden in Deutschland kaum Anforderungen an energieeffiziente Allgemeinstromanwendungen gestellt – mit Ausnahme von Heizungs- und Zirkulationspumpen. Der Trend bei Neubau und Modernisierung von Gebäuden geht nach wie vor in Richtung „Komfortsteigerung“. In der Praxis ist dies zumeist noch mit einem Anstieg des Stromverbrauchs verbunden, weil dem Einsatz energieeffizienter Technik in diesem Segment zu wenig Beachtung geschenkt wird. Vielen erscheint der Bereich Allgemeinstrom als Bagatelle.
Doch wie kann die Energieeffizienz bei Strom verbrauchenden Anlagen der Gebäudeinfrastruktur verbessert werden? Mit welchen Maßnahmen? Und wie hoch ist überhaupt der Allgemeinstromverbrauch? Sollte Allgemeinstrom in die EnEV und in den Energieausweis integriert werden und wenn ja, wie? Mit diesen Fragestellungen hat sich ein Forschungsprojekt des Bremer Energie Instituts beschäftigt. Es wurde durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die EWE Stiftung gefördert. Ergebnisse liegen nun vor.
Der Allgemeins ...
Allgemeinstrom in Wohngebäuden