Mehr Chancen auf Aufträge durch marktorientierte Arbeitsformen
Inhaber von Architekturbüros und Ingenieurbüros sollten sich zunehmend mit marktorientierten Arbeitsformen befassen. Es erweist sich in der Praxis, dass durch Zusammenarbeit und Bündelung von Wissen eine stärkere Marktposition erreicht werden kann.
Hierbei ist es wichtig, sein eigenes Leistungsprofil nicht nur zu kennen, sondern seine Schnittstellen zu disziplinärer und interdisziplinärer Zusammenarbeit als Voraussetzung für einen erfolgreichen Kooperationsverbund ausrichten zu können, wie bspw. auch im Bereich der Energieberatung.
Hier stellt sich dann auch die Frage, wer mit wem standesrechtlich und gesellschaftsrechtlich kooperativ oder in einer bestimmten gesellschaftsrechtlichen Form zusammenarbeiten kann.
Interdisziplinäre Zusammenschlüsse verschiedener Berufsgruppen, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Individualabrede oder die Wahl einer bestimmten Gesellschaftsrechtsform sind in diesem Zusammenhang weitere zu beachtende Punkte.
Kooperationspartner
Ein Zusammenschluss oder eine Kooperation ist grundsätzlich in jeder Form zwischen allen Berufsgruppen möglich. Als lose Kooperation oder in einer bestimmten Gesellschaftsform als Personen- oder Kapitalgesellschaft. Also z. B. zwischen „freien“ und „gewerblichen“ Architekten, Architekten und Fachingenieuren oder anderen Freiberuflern. Angehörige einer Berufsgruppe, die Mitglieder einer berufsständischen Kammer sind, sollten diese grundsätzlich gegebene Möglichkeit jedoch mit ihrer Kammer abklären.
Unter anderem kommt ein Zusammenschlus ...