Wer in Energiesparmaßnahmen investiert, kann Steuervorteile geltend machen
Die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten beim sofortigen oder nachträglichen Einbau von Energiesparmaßnahmen – egal welcher Art – sind sehr begrenzt. Die Steuergesetze enthalten lediglich versteckte Regelungen für beispielsweise Modernisierungen von Heizungsanlagen. Steuerersparnisse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen sind dann möglich, wenn der Steuerpflichtige als Gewerbe gemeldet ist, beispielsweise mit Photovoltaikanlagen.
Im Zuge der Diskussionen um Energieeinsparmaßnahmen und Klimawandel, ist es nach wie vor erstaunlich, dass das Einkommensteuergesetz für Investitionen in Energiesparmaßnahmen im privaten Bereich kaum Anreize bietet.
Haushaltsnahe Leistungen – Handwerkerrechnungen
Im Rahmen der Sanierung oder beim Einbau von Energiesparmaßnahmen, die nicht anderweitig von den gesetzlichen Regelungen erfasst sind, ist auch die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung von Handwerkerleistungen zu beachten. Für Handwerkerleistungen, seien es Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich grundsätzlich die tarifliche Einkommensteuer. Also der im Rahmen der jährlichen Steuererklärung festgesetzte Einkommensteuerbetrag.
Der Abzug gilt jedoch nur für die Arbeitskosten, also den Stundenlohn, jedoch nicht für Materialkosten. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen insgesamt durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungsbringers d ...
Steuerliche Förderung von Energiesparmaßnahmen