Ein ergänzendes Beiblatt zur Lüftungs-Inspektionsnorm DIN SPEC 15240 hat das zuständige DIN-Gremium herausgegeben. Es berücksichtigt die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geänderten Anforderungen und trägt den Titel „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen; Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020“. Die Änderungen betreffen zum einen die Einteilung der energetischen Inspektion in zwei Klassen – von 12 bis 70 kW thermischer Leistung für den Kältebedarf und darüber –, zum anderen ist eine Ausnahmeregelung für Anlagen mit einem Automatisationssystem aufgenommen. Auf den zehn Seiten des Beiblatts sind Hinweise zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus den Paragraphen 74 (3) und 75 des GEG zu finden. Der Inhalt des neuen Beiblatts wird im Zuge der laufenden Überarbeitung in die Norm eingepflegt. jb