Motorbetriebene Gebäudekomponenten unterliegen ab dem 9. Mai 2025 der EU-Verordnung (EU) 2023/826. Sie legt Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Büro- und Haushaltsgeräte fest. Auch Hersteller von Fenstern, Beschlägen, Sonnenschutz und Türen müssen sich nach ihr richten, denn sie legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Sonnenschutzvorrichtungen, Toren und Türen. Um Fragen zu den Anforderungen rasch beantworten zu können, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie, der Verband Fenster + Fassade und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) ein FAQ-Dokument erstellt. jb
FAQ
Verordnung verstehen
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