Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat eine tabellarische Übersicht erstellt, mit der Fachbetriebe und Betreiber leicht feststellen können, ob und in welchen Abständen eine Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen laut der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 auf Dichtheit kontrolliert werden muss. Dazu muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Kältemittelgemischs bekannt sein. Bislang waren Anlagen mit teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) als Kältemittel und einer GWP-gewichteten Füllmenge von mehr als fünf Tonnen CO2-Äquivalent betroffen. Seit der Novelle der F-Gase-Verordnung im März 2024 gilt die Pflicht auch für Anlagen mit Hydrofluorolefinen (HFO) beziehungsweise deren Gemische mit mehr als einem Kilogramm Kältemittel. Gegenüber der früheren F-Gase-Verordnung hat sich zudem die Berechnung der GWP-Werte geändert. In der Branchensoftware VDKF-LEC lässt sich die gleiche Berechnung mit dem integrierten CO2-Äquivalente-Rechner durchführen. jb
Dichtheitskontrolle
Arbeitsmittel hilft bei Kältemittel
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