Nach dem Willen der Ampelkoalition steigen die Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz: Ab 2025 sollen das Effizienzhaus 40-Niveau für den Neubau (H’T = 55 % des GEG-Referenzgebäudes) und ab 2024 das Effizienzhaus 70-Niveau für die Gebäudemodernisierung gelten (H’T = 85 % des GEG-Referenzgebäudes). Zusätzlich angedacht sind eine Nutzungspflicht von 65 % erneuerbarer Energie für Wärmeerzeuger, die ab 2025 installiert werden, sowie eine Solarpflicht für Dächer auf Nichtwohngebäuden. Auf Wohngebäuden soll die Solaranlage zum Regelfall werden.
Basierend auf einer Studie aus dem Sommer 2021 hat das Passivhaus Institut mit dem Tool districtPH den deutschen Gebäudebestand abgebildet und die geplanten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin abgeschätzt.
CO2 – wie viel darf es denn sein?
Um das Ziel von Paris einhalten zu können, nämlich die Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken, dürfen im deutschen Gebäudebestand für Heizung und Warmwasser noch 2000 (Erwärmung ca. 1,5 °C) bis maximal 3000 Megatonnen (Mt) CO₂ ausgestoßen werden (Erwärmung ca. 2 °C).
Der CO₂-Ausstoß lässt sich durch eine gesteigerte Energieeffizienz reduzieren. Weniger fossile Energie wird verbrannt, weniger CO₂ entsteht. Um den Ausstoß auf Null zu reduzieren, reicht das aber nicht aus. Die Energieversorgung muss „dekarbonisiert“, also CO₂ -frei werden. Fossile Rohstoffe dürfen nur noch für eine Übergangszeit verwendet werden.
Effizienz und Erneuerbare
Die Energieversorgung auf heutigem Niveau einfach auf Erneuerbare umzustellen ist keine Option, denn so viel erneuerbare Energie können wir nicht bereitstellen. Die Energiewende und Klimaneutralität werden wir nur erreichen können, ...
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CO₂-neutraler Gebäudebestand bis 2050 – und dann?
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