Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 wurde bei der Nachweisführung ein neuer Weg beschritten. Zunächst nur für Nichtwohngebäude eingeführt, machte der Verordnungsgeber das Referenzgebäudeverfahren zwei Jahre später mit der nächsten EnEV-Novellierung auch für Wohngebäude zur Pflicht. Während zuvor grundsätzlich die Gebäudekompaktheit (A/Ve-Verhältnis) vorgab, welcher Höchstwert bei der Berechnung für den Jahres-Primärenergiebedarf gilt, wird beim Referenzgebäudeverfahren das geplante oder zu bewertende Gebäude mit Bauteilqualitäten und haustechnischen Komponenten ausgestattet, die in den Anlagen zur Energieeinsparverordnung beschrieben werden. Der so ermittelte Primärenergiebedarf stellt dann den entsprechenden Höchstwert dar.
Während die frühere Vorgehensweise bei der Berechnung des Anforderungswertes nur selten Fehler im Rechenweg hervorrief, erfordert das Referenzgebäudeverfahren einerseits einen hohen Detaillierungsgrad bei der Beschreibung der Bau- und Anlagentechnik sowie andererseits sehr eindeutige Angaben, um Fehlinterpretationen und damit abweichende Höchstwerte zu vermeiden. Denn dieser Wert bestimmt die umzusetzenden Maßnahmen und hat damit eine hohe Relevanz für den Planer und Bauherrn.
Licht und Schatten: Licht
Ein eindeutiger Vorteil des Referenzgebäudeverfahrens gegenüber der früheren Betrachtung ist die damit verbundene Transparenz des Anforderungsniveaus. Der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf wird nicht nur als Wert angegeben, sondern in Form einer Baubeschreibung ausgewiesen. Damit ist transparent, we ...
Stärken und Schwächen des Referenzgebäudeverfahrens