EnEV: Abwärme
•Wie kann die Abwärme aus Produktionsprozessen bei der Energiebedarfsberechnung berücksichtigt werden, wenn diese Abwärme eine Produktionshalle und alle weiteren Zonen des Gebäudes beheizt? Muss überhaupt ein Nachweis nach EnEV geführt werden?
Die Abwärme aus Produktionsprozessen kann als Nahwärmeversorgung berechnet und damit berücksichtigt werden. Dennoch ist grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. Dies gilt auch im oben beschriebenen Fall, obwohl keine zusätzliche Beheizung des Gebäudes erforderlich ist. Ausnahmen werden in § 1 (2) beschrieben, wobei darunter aber nur wenige Gebäude fallen.
Eine Antwort auf diese Frage wurde als Auslegungsfrage vom BBSR zur EnEV 2009 veröffentlicht (Auslegung zu § 3 Absatz 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 EnEV 2009 sowie zu § 4 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1 EnEV 2009). Unter der Überschrift „Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen“ wird die Frage beantwortet, wie die Bereitstellung von Heizwärme auf der Basis von industrieller Abwärme, Deponie- oder Gichtgas und aus Müllverbrennungsanlagen beim Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs zu bewerten ist. Nachfolgend werden aus der Antwort, die insgesamt acht Punkte umfasst, zwei relevante herausgegriffen:
„6. Bei der Nutzung industrieller Abwärme zu Heizzwecken dagegen handelt es sich um einen Koppelprozess, vergleichbar dem der Kraft-Wärme-Kopplung. Es ist also vertretbar, dem ursächlichen Zwec ...
Praxiswissen rund um die Gebäudebilanzierung