Energieausweis bei mehreren Bauabschnitten
Ein Nichtwohngebäude soll in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Der Bauantrag wird über alle Abschnitte des gesamten Gebäudes eingereicht. Der Energie-Nachweis wird ebenfalls für das gesamte Gebäude erstellt. Die Nutzung wird im ersten Bauabschnitt aufgenommen und ggf. auch der Behörde angezeigt. Die Entscheidung, ob der zweite Bauabschnitt kommen soll, behält sich der Bauherr vor. Es kann unter Umständen mehrere Jahre dauern bis der zweite Bauabschnitt erstellt wird. Ist für den ersten Bauabschnitt dem Eigentümer ein Energieausweis auszuhändigen, der nur den ersten Bauabschnitt betrachtet? Ist der Energieausweis für den zweiten Bauabschnitt – im Falle einer Ausführung – nur für den zweiten Abschnitt oder über das gesamte Gebäude auszustellen? Wie lange darf der Abstand zwischen der Nutzungsaufnahme des ersten Bauabschnittes und des Baubeginns oder Baufertigstellung des zweiten Abschnitts sein, damit nur ein Energieausweis über das gesamte Gebäude erstellt werden muss?
Laut der Beschreibung wird angenommen, dass eine aneinandergereihte Bebauung aus mehreren Gebäuden geplant ist, für die zunächst ein Gebäude als Bauabschnitt 1 errichtet werden soll. Es ist zunächst zu klären, ob es sich bei der Gesamtplanung um ein oder um zwei Gebäude handelt.
Handelt es sich bei Bauabschnitt 1 und 2 um zwei Gebäude, ist für jedes Gebäude ein Energieausweis zu erstellen. Für Bauabschnitt 1 kann nach dessen Fertigstellung der Energieausweis ausgestellt werden. Nach Fertigstellung des Bauabschnitts 2 ist für diesen ein eigener ...
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