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Neue Richtlinien für Klimaanlagen bis 12 kW

Kennzeichnung für Kühlung

Die letzten Auswirkungen der Eco-Design-Richt­linie, kurz ErP (Energy related Products), sind den ­Europäern noch gut im Gedächtnis: Stufenweise wurden und werden Glühlampen verboten und durch andere Beleuchtungskörper wie beispielsweise LED-Lampen ersetzt. Wenn ab 1. Januar 2013 die Bestimmungen des Lot 10 (Produktlos 10) in Kraft treten, werden sich auch im Markt der Klimageräte bis 12 kW Kälteleistung nachhaltige ­Veränderungen ergeben. Mit der ErP-Richtlinie soll eine ressourcenschonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente unterstützt werden. Die Rahmenrichtlinie legt dabei fest, welche Produktgruppen betroffen sein können und welche Rahmenbedingungen gelten. Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200000 Stück, erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes und deutliches Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu ­vertretbaren ­Kosten. ErP-Richtlinie für Klimageräte bis 12 kW Warum jetzt auch Klimageräte – zunächst bis 12kW Kälteleistung – unter die ErP-Richtlinie fallen, ist klar: Klimatechnik ist zu einem Teil des Alltags geworden. Zwar hat die technische Entwicklung der letzten Jahre bei namhaften Markenherstellern deutliche Fortschritte in puncto Energieeffizienz gebracht, viele „Billiganbieter“ versuchen jedoch, ihre Produkte über die „Do-it-yourself“-Schiene zu vertreiben. Obwohl bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt hierbei oft nicht einmal eine Kennzeichnung der Energieeffizienz nach d ...

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