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Mindestwärmeschutz bei Bodenplatten

Warme Füße, kalte Füße

Bei den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 handelt es sich, mit Ausnahme der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, um eine eingeführte technische Baubestimmung. Sie sind für jeden Planer verbindlich, da die technischen Baubestimmungen dazu dienen, die Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts zu erfüllen. Infolge der zunehmend anspruchsvolleren energiesparrechtlichen Vorgaben werden die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz ohnehin erfüllt, jedoch gibt es aber auch weiterhin Fälle in der Baupraxis, die eine detaillierte Betrachtung erfordern. Bei Hallen- oder Gewerbebauten wird häufig diskutiert, inwieweit eine Bodenplattendämmung überhaupt erforderlich ist. Viele Systemanbieter und Planer würden gerne darauf verzichten, sei es aus konstruktiven Gründen oder aufgrund der Kostenersparnis. In nachfolgendem Beispiel eines zu errichtenden Gewerbebaus soll daher der Anschluss Bodenplatte an Außenwand genauer betrachtet werden. Konkret geht es darum, zu untersuchen, ob der Bauteilanschluss in Abb. 1 auch ohne Randdämmstreifen den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 gerecht wird. Mindestanforderungen an das Bauteil Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz wärmeübertragender Bauteile werden für nicht transparente Bauteile durch einen minimalen Wärmedurchlasswiderstand R formuliert. Die Berechnung hat entsprechend DIN EN ISO 6946 zu erfolgen. Der Mindestwert für den Wärmedurchlasswiderstand des unteren Abschlusses nicht unterkellerter Aufenthaltsräume, die unmittelbar an das Erdreich grenzen, beträgt 0,90 m2K/W. ...

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